Forum

In das Forum der DATPPP können aktuelle Fragestellungen zu allgemeinen psychiatrischen Behandlungsthemen, organisatorische und gesundheitspolitische Stellungnahmen und Diskussionspunkte und Beiträge zu tagesklinischer Forschung/Evaluation eingebracht werden. Wir freuen uns über einen fachlich anregenden Austausch und über inhaltliche Auseinandersetzungen rund um das Thema "Tageskliniken".

 

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Umgang mit Fehlzeiten in der tagesklinischen Behandlung

Autor Nachricht
Verfasst am: 23. 09. 2009 [21:57]
Gelöschter Benutzer Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen
Uns interessiert sehr die möglicherweise sehr unterschiedliche Handhabung bei Fehlzeiten von Patienten während der tageskl. Behandlung. Unterschiedliche Begründungen kommen dafür ja in Betracht. Pat. erkranken während der Behandlung und bleiben deshalb der Behandlung für ein oder zwei Tage fern. In Betracht kommen auch andere nachvollziehbare Gründe wie Besuche bei entfernt lebenden Eltern oder Verwandten.
Beurlauben Sie bei solchen Anlässen ihre Pat.. Falls ja, wie lange ist dies bei Ihnen möglich? Gibt es Absprachen mit den Kostenträgern über eine mögliche Teilfinanzierung der ausgefallenen Behandlungstage, da die Pat letztlich ja für die Dauer einen Platz blockieren. Die Belegung der Tagesklinik ist häufig voll ausgelastet, dennoch haben wir häufig 2-3 Pat beurlaubt. Diese Pat. blöckieren für diese Zeit einen behandlungsplatz, der Tagessatz wird, da die Pat. beurlaubt sind nicht gezahlt und die Jahresstatistik( Belegzahl) ist somit immer wieder in Frage gestellt. Wie verfahren Sie in ihren häusern, welche Absprachen mit den Kassen gibt es. Regional unterschiedlich. Gruß aus Münster Julius Piehl
Verfasst am: 22. 10. 2009 [13:56]
Hans Joachim Schmitz
Dabei seit: 13.10.2009
Beiträge: 4
Hallo Julius, wir haben keine Absprachen mit den Kassen getroffen. Patienten die um eine Beurlaubung bitten, werden daraufhin gewiesen, dass sie zwischenentlassen werden müssen und mit einer erneuten Einweisung wieder aufgenommen werden können. Wir haben gute Erfahrungen damit gemacht und sehr wenige Beurlaubungen. Sollte ein Patient körperlich erkranken und nicht an er TK teilnehmen können, wird er spätestens am 2. Tag nach der Krankmeldung (zwischen-)entlassen. Auch in diesem Falle ist eine Wiederaufnahme mit Einweisung möglich.

Grüsse aus dem Ruhrpott
Verfasst am: 17. 11. 2009 [08:11]
Hans- Günter Kaiser
Dabei seit: 22.09.2009
Beiträge: 2
Hallo, wir hier in der Vitos Tagesklinik Limburg verfahren so ähnlich wie Herr Schmitz in seiner TK. Wir beurlauben bis max. 3 Tage und entlassen dann pro forma. Dies ist so mit den Kostenträgern vereinbart. Ansonsten sollen Termine und Besuche soweit wie möglich nach der Therapie stattfinden. Das Problem der Auswirkungen auf die Berechnungstage ist uns auch nicht neu. Wir versuchen dies zu steuern in dem wir immer mehr aufnehmen wie wir Behandlungsplätze haben. Dazu gehört aber eine Statistik die uns einen täglichen Überblick über die Belegung verschafft.

Liebe Grüße an alle Kollegen aus dem schönen Hessenland


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