Vielfache Anfragen erreichten uns von Tageskliniken, die in der Pandemiezeit ganz geschlossen hatten, worauf beim Wiederaufnehmen des Tagesklinik-Betriebs zu achten sei.
Im Prinzip sind die Schutzmaßnahmen analog zu den Tageskliniken, die einen reduzierten Betrieb durchführten. Kurz die wichtigsten:
Bei Eingang in die Tagesklinik Symptomabfrage und ggf. bei Verdacht auf ein Infektionsgeschehen den Abstrich selbst vornehmen oder an anderer Stelle vornehmen lassen. Bis zum Ergebnis die betroffene Patienten oder Mitarbeiter nicht in die Tagesklinik hereinlassen. Innerhalb der TK Mindestabstand fordern. Möglichkeit für einen Mund-Nase-Schutz zur Verfügung stellen. Obergrenze in den Räumen festlegen. Ggf. die Gruppengröße reduzieren und im 2-Schichtbetrieb Patienten versorgen. Auf Verdichtungsstellen achten, z. B. beim Essen oder am Ende von Gruppentherapien.
Auch reduzierte Anwesenheitszeiten durch Infektionsschutz können mit dem vereinbarten Pflegesatz voll berechnet werden. Dies sollte allerdings nur für die Zeit bis zum Ende der Pandemie und der damit verbundenen Schutzmaßnahmen praktiziert werden. hH