Auch wenn unsere Untersuchung über Maßnahmen der deutschen Tageskliniken in der Pandemie noch nicht abgeschlossen ist, zeichnen sich doch Trends deutlich ab. Hygienemaßnahmen sind weitestgehend flächendeckend umgesetzt. Nachteile daraus entstehen durch:
Dadurch verknappt sich das Therapieangebot. Tageskliniken setzen entweder auf Reduktion der Patientenzahl, was verlängerte Wartezeiten und verschlechterte regionale Versorgung zur Folge hat. Oder sie reagieren mit Verrinngerung der Therapiezeiten im Sinne einer "Wechselbehandlung" zweier oder mehrerer Patientengruppen und Ausfall von Therapieelementen kommt es zu einer geringeren Therapieintensität. Dieses Vorgehen wird von der DATPPP aber ausdrücklich als bdster Kompromiss in der Pandemie befürwortet. Häufige Rückmeldung ist auch, dass die Gruppenkohäsion durch die Distanz und Verlagerung von Gruppen- zu Einzeltherapie geringer wird und damit eines der wichtigsten und spezifischen Behandlungsmittel der Tageskliniken leidet. Und zudem scheint sich nun eine Zunahme der Nachfrage abzuzeichnen, infolge der anhaltend verunsichernden Lebenssituation.
Entschädigungen zu verringerter Patientenzahl erfolgt nun nicht mehr so selbstverständlich wie vor einem Jahr. Die Finanzierung der Testungen ist aber durch §26 KHG inzwischen klar geregelt.
Ungemach droht im Hintergrund weiter durch die Einführunng der PPP-RL, die Untergrenzen an Personalausstattung vorschreibt. Eigentlich ist die personelle Sicherung sehr zu begrüßen. Die vorgegebenen Zahlen richten sich leider nicht ganz an der Realität und den Bedürfnisssen von Tageskliniken aus. Schwankende Patientenzahlen erschweren die Mitarbeiterkalkulation und Schwierigkeiten bestehen, Berufsgruppen wie Krankenpflege oder Ergotherapie überhaupt zu besetzen.
Nachdem die Studie über den Umgang mit Pandemie und Schutzmaßnahmen abgeschlosssen ist, werden wir einen Vorstoß in Richtung GBA/Gesundheits-Ministerium vornehmen, um unsere Anliegen zu vertreten. Vorschläge sind daher aktuell sehr erwünscht.
Allen Tageskliniken wünscht der Vorstand der DATPPP viel Geschick, Erfolg und Glück, heil und gesundmachend durch die Pandemie zu kommen. hH
Das Krankenhausentlastungsgesetz vom 02.04.2020 bietet explizit auch Tageskliniken und psychiatrischen Krankenhäusern die Möglichkeit pro ausgefallenem Krankenhaustag eine Erstattung in Höhe von 560 € von der zuständigen Landesbehörde zu erhalten. Damit lägen die Tageskliniken, die möglicht schnell ihre Behandlung geschlossen hätten klar in finanziellem Vorteil, denn keine Tagesklinik hat einen Tagessatz von 560 €. Bislang liegen noch keine Ergebnisse über tatsächliche Zahlungen vor. Wir bitten daher um Rückmeldung, wie die Behörden der einzelnen Bundesländer mit diesem Gesetz umgehen.
Praktisch ist die Aufstellung der Behandlungstage aller Patienten in 2019 durch 365 zu teilen. Und dann wochenweise die Abweichung der aktuellen Belegung von diesem Durchschnittswert dem Landesministerium bzw. Senat zu melden. Dies gilt für Behandlungen im Zeitraum vom 16.03. bis 30.09.2020.
Wenn Sie auch eine Anmerkung oder Erfahrung veröffentlichen wollen, schicken Sie diese an: E-Mail
02.04.20: ... wir haben unsere Kapazitäten auf 15 (normalerweise 30 Plätze) Patienten reduziert, 3 Gruppen á 5 Patienten, versuchen den Abstandsregelung gerecht zu werden, tägl. Kontrollen werden durchgeführt. Ich erlebe es genauso, es ist kein Ansturm an Patn., aber viele Patienten lassen sich schwer abmelden oder ihre Termine verschieben. Wir bearbeten auf Dringlichkeit des Falles alles nach und nach.
... Hier am UK * sind derzeit die P-Tageskliniken geschlossen und es wird versucht über telemedizinische Möglichkeiten die Versorgung zumindest etwas weiterzuführen. Dabei wurde hier darauf geachtet, dass die Videosprechstunden von einem Softwareanbieter genutzt werden, der auch von der KV zugelassen ist und eine möglichst sichere Datenverbindung erlaubt. Leider konnten wir aber keinen Anbieter finden, der über Einzelgespräche auch GRUPPENGESPRÄCHE ermöglicht. Ist in der DATPPP evtl. eine Software-Anbieter bekannt, der auch Konferenzschaltung und damit die Möglichkeit zur Video-Gruppentherapie ermöglicht? Wir denken, dass auch in der Zeit „nach Corona“ die Möglichkeiten der tagesklinischen Videobetreuung ein interessantes Feld sein können. Zumal mit einem Anstieg der Inanspruchnahme gerechnet wird.
... viele Grüße aus *: Unsere Tagesklinik ist seit fast 2 Wochen geschlossen. Wir versuchen diese (und auch alle anderen) Patienten über die PIA aufzufangen (u.a. mit dem freigewordenen Personal) und bieten sowohl Telefonsprechstunde als auch persönliche Termine (auch Sozialdienst etc.) im Einzelkontakt an. Rezepte und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen versenden wir größzügig nach Telefonkontakt per Post. Im Moment zeichnen sich die größeren Probleme mit den sozial desintegrierten (u.a. wohnungslosen-/ Suchtpatienten) ab, die ja dann auch schnell mal husten…bzw. die Weiterversorgung in Wohnheimen nach stationärer Behandlung.
... Ja; wir hier, die TK`s im Kreis * haben geöffnet und arbeiten mit einem Halbtagstherapieprogramm seit zwei Wochen, D.h.- jede Gruppe, bestehend, aus Infektionsschutzgründen und Abstandsregeln, aus sechs Patienten; die gesamte Pat.schaft (12) begegnet sich in Gänze nicht mehr; wir bieten zwei Gruppentherapiegespräche, eine Edukationsgruppe, eine Gruppe: spielerisches Konzentrationstraining, eine Musiktherapieeinheit, eine Entspannungs-Achtsamkeitsgruppe an und-verpflichtende Morgengymnastik draussen, auf dem Hof; Frühstück- findet nicht mehr statt; gemeinsames Fertig-Menü-Mittagessen gibt es. Weiterhin: ein Einzelgespräch /Woche, möglichst nicht länger als 25 min. .... Wollte eigentlich sagen, dass auch dieses „abgespeckte“ Therapieprogramm, mit dem wir den geltenden Infektinsschutzrichtlinien im Grossen und Ganzen Folge leisten, ein Gemeinschaftserleben unter unseren Patienten sich bilden und leben lässt. Es funktioniert- bei Mitarbeitern und Patienten. Und- wir überlegen jetzt schon, was auch nach „Corona“ Bestand haben könnte (z.B. verpflichtende Morgengymnastik vor den Gruppengesprächen; Sitzpositionen etc..)
01.04.20: Inzwischen haben die Gesundheitsbehörden den psychiatrischen Bereich als regelungsbedürftig entdeckt. Die ersten Anordnungen und Empfehlungen auf Ebene der Bundesländer sind da und geben wie immer in uneinheitliches Bild.
Sachsen-Anhalt vom 19.03.20:
1. In Tageskliniken der psychiatrischen und geriatrischen Fachgebiete entsprechend des Krankenhausplans des Landes Sachsen-Anhalt mit Geltung ab 01.12.2019, namentlich Psychiatrie und Psychotherapie (PSY), Psychosomatische Medizinische und Psychotherapie (PSM) und Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (KJP), sind ab sofort alle Leistungen auf das notwendige Maß zu beschränken.
2. Das Gebot zu Ziffer 2 gilt nur soweit es medizinisch vertretbar ist. Alle Leistungen, die nicht sofort abgebrochen werden können, sollen in die stationäre Behandlung überführt werden.
Zu Ziffer 1: Hier steht ... die Eindämmung der Infektion im Vordergrund. Die Leistungen der Tageskliniken sind dadurch geprägt, dass die Patienten für einen Teil des Tages die Kliniken besuchen und dort therapiert werden. Um das Risiko der Ansteckung zu minimieren, muss der Betrieb der Tageskliniken auf das notwendige Maß beschränkt werden. Ebenso werden durch die Maßnahme die Leistungserbringung auf das medizinisch notwendige Maß herabzusetzen, personelle Kapazitäten freigestellt, die zur Bekämpfung von mit dem neuartigen Corona-Virus infizierten Personen eingesetzt werden können.
Zu Ziffer 2: In Anbetracht der Tatsache, dass es Patienten gibt, deren Behandlungsunterbrechung medizinisch nicht vertretbar ist, sollen diese in eine stationäre Behandlung überführt und dort weiter behandelt werden, damit sie sich und andere nicht mit der Infektion anstecken und dadurch eine Verbreitung der Krankheit begünstigen.
Berlin vom 31.03.20: Teilstationäre Angebote der Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Aufnahmen und Behandlungen sind auf ein klinisch vertretbares Mindestmaß zu begrenzen, da die täglichen Fahrtwege und der Kontakt zwischen den Patientinnen und Patienten untereinander und mit dem Klinikpersonal ein erhebliches zusätzliches Risiko bezüglich der Weiterverbreitung des SARS-CoV-2-Virus mit sich bringen. SARS-CoV-2-abklärungsbedürftige Patient*innen sollten nicht aufgenommen werden; Abklärung nach Krankenhausrichtlinie.
Die Versorgungsverpflichtung bleibt weiterhin bestehen.
Ein tagesklinisches Basisangebot soll erhalten bleiben, insbesondete zur Krisenintervention sowie für Kinder und Jugendliche mit schwerwiegenden Erkrankungen bzw. Einschränkungen und nicht ausreichender sozialer/familiärer Unterstützung (dabei ist die soziale/familiäre Situation der häuslichen lsolation mit zu bedenken). Sowohl das Personal als auch die Patient*innen sollen so gut wie möglich vor Ansteckungen geschützt werden. Die geltenden Auflagen zum lnfektionsschutz sind einzuhalten. Physische Kontakte in den Tageskliniken sollten minimiert werden und ein Abstand von mindestens 1,5 Metern ist einzuhalten.
Gruppenangebote aussetzen oder entsprechend klein halten; Bewegungsführung durch Markierungen und Regelungen (Klebestreifen auf dem Boden, Stühle entsprechend anordnen und Angaben zu maximal erlaubterAnzahl von Personen pro Raum / Freifläche) (inkl. Dokumentation der Gruppen).
Darüber hinaus wird eine Hygieneschulung (in der KJPP unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigen/ Bezugspersonen) empfohlen. Sofern es Möglichkeiten gibt, psychisch erkrankte Personen niedrigschwellig und/oder fernmündlich - per Telefon, Skype, mithilfe von ,,Hausaufgaben" o.A. - zu betreuen bzw. nach zu
betreuen, ist davon verstärkt Gebrauch zu machen. lm Fokus der Behandlung sollten ggf. Stabilisierung und Ressourcenaktivierung stehen, damit die Patient*innen möglichst nach kurzer Zeit wieder entlassen werden können. Auch Hinweise auf alternative (Selbst-)Hilfemöglichkeiten wie lnternetforen von/für Betroffene, Apps, unterstützende Bücher/Ratgeber sind in diesen Zeiten von deutlich größerer Bedeutung.
16.03.20 Zur Infektionsprophylaxe wird empfohlen, unnötige oder risikobehaftete Sozialkontakte zu vermeiden. Wie umsetzen? Mit Stand vom 16.03.2020 empfehlen wir als DATPPP, einen individuellen Weg zu finden im Spannungsfeld zwischen Weitermachen wie bisher (hohes infektiöses Risiko) und Tagesklinik schließen (hohes psychiatrisches und wirtschaftliches Risiko):
1. In der Tagesklinik sollen sich nur noch Mitarbeiter und Patienten aufhalten (kein Fahrdienst, Labor, Angehörige ...).
2. Patienten oder Mitarbeiter, die Krankheits-Symptome aufweisen (Halsentzündung, Temperatur...) oder mit Voraufenthalt in Risikogebieten sollen Zuhause bleiben oder sich ggf. testen lassen und bis zum negativen Ergebnis Zuhause bleiben.
3. Bei älteren Patienten mit somatischen Erkrankungen muss die Gefährdung durch die psychische Krankheit gegen die Infektionsgefahr abgewogen werden. Bei psychisch gering Erkrankten ist die (vorläufige) Entlassung zu erwägen.
4. Gruppentherapie und gemeinsame Aufenthaltsräume sollten möglichst verringert bis vermieden werden und die Einzeltherapie dafür intensiviert werden.
5. Einzelne Patienten sollen, nach Unterschrift einer Datenschutz- bzw. Einverständniserklärung, telemedizinisch behandelt werden. Diese Behandlungsform sollte auch den Kostenträgern angesichts der aktuellen Lage gegenüber vertreten werden.
6. Strikte Beachtung der Hygieneregeln, Patienten und MItarbeiter immer wieder darauf hinweisen und ggf. einüben.
Änderungen werden ständig notwendig werden. Bitte auf aktuelle Meldungen auf www.rki.de achten. hH
19.03.2020 Auf die Coroma-Pandemie reagieren Tagesklinken (TK) aktuell unterschiedlich. Sehr übersichtlich hat Kollege Dr. Czisch aus Nürtingen einen Stufenplan mit den wichtigsten Elementen entwickelt:
Stufe 1: Aufmerksamkeit auf Hygiene verstärken, Patienten schulen, Patienten und Mitarbeiter mit COVID19-Verdacht nach Hause schicken
Stufe 2: Personendichte in der TK verringern, z.B. Patienten in 2 Schichten kommen lassen oder maximal 5 auf einmal. Gruppenobergröße an die Räumlichkeiten anpassen, so dass immer mindestens 1,5m Abstand zwischen Personen bleibt. Nach den Kleingruppen viel lüften und desinfizieren. Angebot zu Einzeltherapien in der TK erweitern.
Stufe 3: Gruppentherapie beenden, im wohl bedachten und gesicherten Einzelfall noch persönliche Kontakte in der Tagesklinik oder als Hausbesuch. Rezepte und Formulare per Post. Überwiegendes Angebot von Telemedizin. Erste Mitarbeiter bleiben Zuhause.
Stufe 4: Kein therapeutisches Angebot mehr in der TK. Telefondienst und Telemedizin stehen bereit. Nur noch ein ärztlicher Mitarbeiter und einer aus dem Verwaltungsbereich sind erforderlich.
Stufe 5: Die Tagesklinik stellt ihren Betrieb ganz ein. Anrufbeantworter weist auf noch bestehende medizinische oder psychiatrische Angebote der Region hin. Mitarbeiter bleiben Zuhause oder werden in anderen Bereichen eingesetzt.
Variationen sind natürlich auf allen Stufen möglich. Kreativität zur Umsetzung auf die örtlichen Verhältnisse ist erforderlich. In erster Linie zählt nun aber zuoberst das Patienteninteresse, also Infektionsschutz und Schutz vor körperlichem und psychischem Schaden.
Weitere Anpassungen folgen in den nächsten Tagen und Wochen. hH
24.03.2020 Angesichts der bestehenden Freizügigkeits-Beschränkungen haben viele Tageskliniken ihren Betrieb schon aufgegeben. Die Empfehlungen der DGPPN (https://www.dgppn.de/schwerpunkte/corona.html) laufen, wie auch Erlasse in einigen Bundesländern (z. B. Sachsen-Anhalt) auf eine weitgehende Restriktion der Tageskliniken hinaus.
Wir können dem nur zustimmen, dass Infektionsschutz in Tageskliniken leider mit rigiden Maßnahmen nachgekommen werden muss. Wir erweitern daher unsere Empfehlungen:
- Anwesenheit von Patienten nur bei dringlicher Notwendigkeit. Keine Gruppenaktivitäten mehr. Vor Betreten der Einrichtung Abfrage nach Symptomen (Husten, Fieber), erkrankten Kontaktpersonen oder Aufenthalt in Risikogebieten. Wenn möglich Temperatur messen. Nur bei komplett negativem Ergebnis die Türe öffnen. Innerhalb des Hauses stets auf den Mindestabstand achten. Bei Verrichtungen am Patienten (Labor, Untersuchungen ...) sollen Mitarbeiter Schutzkleidung tragen.
- Auf Telemedizin umstellen. Telefon, Skype, WhatsApp usw. nutzen. Patienten auf Sicherheitslücken hinweisen. Emails schreiben z. B. in Form eines täglichen Briefs der Tagesklinik mit Anleitungen, Tips und Informationen. Hausbesuche möglichst unterlassen.
- Die Teams der Tagesklinik verkleinern. Z. B. über Unterstunden, Freizeitausgleich oder Urlaub. Oder im somatischen Bereich einer Klinik mitarbeiten lassen, um Mitarbeiter für Beatmungseinheiten freigeben zu können. Möglich ist auch, das Team zu halbieren und jeweils nur eine Hälfte arbeiten zu lassen. So werden nicht nur Kosten verringert, sondern im Falle auftretender Infektionen Handlungsfreiheit gewahrt und die Tagesklinik fällt nicht gleich komplett aus.
24.03.2020 Viele Tageskliniken stehen aktuell vor der Frage, ob sie den Betrieb aufrechterhalten oder schließen sollen.
Für diese Entscheidung wollen wir Hilfestellung geben.
Infektionsschutz, um die Covid19-Pandemie zu stoppen, steht ganz im Vordergrund aller Maßnahmen und Überlegungen. Wenn es nicht gelingt, Übertragungswege über eine Tagesklinik auszuschalten, sollte diese den Präsenz-Betrieb einstellen. Mitarbeiter und Patienten können dann entweder im vollstationären Bereich unterkommen oder ambulant weiter mit Telemedizin unterstützend behandeln.
Patientenschutz betrifft aber auch erwartbare Verschlechterung von Suizidalität, Verwirrtheit oder Fehlhandlungen. Wo nicht zu umgehen, sollte mit Sicherungsmaßnahmen (siehe unten) für einzelne Patienten eine persönliche Behandlung ermöglicht werden. Die Verlegung in vollstationäre Einheiten hat ja oft zur Folge, dass über noch unbestimmte Zeit Ausgang und Besuche nicht mehr möglich sind und diese praktische Isolation viele Tagesklinikpatienten abschreckt.
Mitarbeiterschutz beinhaltet sowohl, persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen, gefährdende Patienten nicht aufzunehmen, als auch den Arbeitsplatz zu erhalten. Gerade Kreativtherapeuten, Sozialpädagogen oder Physiotherapeuten können nicht ohne weiteres in andere medizinische Einrichtungen übernommen werden.
Letztlich bleibt als Essenz: Nur unter sehr strengen Sicherheitsauflagen und mit deutlichen Einschränkungen können Tageskliniken weiter betrieben werden. Andererseits sollten sie aber möglichst weiterarbeiten, um die moderne lebensnahe und niedrigschwellige Versorgung nicht zu gefährden. Wenn am Ende der Pandemie nur noch geschlossene Stationen existieren, ist das nicht die Psychiatrie, die wir und die Menschen unseres Landes wollen und schätzen. Alles wieder neu aufzubauen würde eine mühevolle Aufgabe angesichts erwartbar leerer Kassen. Also lassen Sie uns die Tageskliniken nach Möglichkeit erhalten. Wo maximaler Schutz aber nicht möglich ist, müssen wir vorübergehend schließen. hH
26.03.2020 Patienten gerecht zu werden, den Betrieb aufrecht zu erhalten, Mitarbeiter, Patienten und die Öffentlichkeit zu schützen erfordert immer wieder kreative Maßnahmen. Wenn eine Tagesklinik ihre Türe öffnen will, sollten strenge Schutzmaßnahmen beachtet werden. Nachfolgend finden Sie Tips und Erfahrungen, wie diese aussehen können.
Dr. Feldhaus aus Köln hat eine sehr gute Zusammenstellung auf seiner Homepage: https://tagesklinik-friesenplatz.de/covid-19/
Dr. Czisch aus Nürtingen schreibt (modifiziert):
Massnahmen zur Verringerung der Personenzahl im Klinikgebäude
Sonstige organisatorische Maßnahmen
Indikationsstellung für TK Behandlung unter diesen Bedingungen
Informations- und Schulungs- Maßnahmen
Sonstige die Infektionswahrscheinlichkeit verringernde Maßnahmen
Flankierende und „Vorrats“- Maßnahmen